DECKUNGSKAPITAL
Deckungskapital
Das Deckungskapital ist der Betrag, der über
einen festgelegten Faktor - bei 65-jährigen das
11-fache der Jahresrente - an eine
Unterstützungskasse zugewendet werden darf.
Dieser Wert wird bei der Übertragung einer
Versorgungsverpflichtung nach § 6a EStG auf
eine Unterstützungskasse
mit dem Rückstellungswert verrechnet.