DECKUNGSKAPITAL
Deckungskapital Das Deckungskapital ist der Betrag, der über einen festgelegten Faktor - bei 65-jährigen das 11-fache der Jahresrente - an eine Unterstützungskasse zugewendet werden darf. Dieser Wert wird bei der Übertragung einer Versorgungs­verpflichtung nach § 6a EStG auf eine Unterstützungskasse mit dem Rückstellungswert verrechnet.