RÜCKDECKUNG / AKTIVWERT
VERSICHERUNGSBARWERT
Versicherungsbarwert
Der Versicherungsbarwert ist der Wert, den
eine Versicherung für die Ausfinanzierung
der zugesagten lebenslangen Rente als
Einmalbeitrag verlangt.
Er beträgt in der Regel etwa das 2,5 fache
des Rentenbarwertes.
Aktivwerte
Aktivwerte sind die von der
Versicherungsgesellschaft ermittelten, für das
jeweilige Bilanzjahr geltenden Vermögenswerte
einer Rückdeckungsversicherung.
Diese Vermögenswerte sollten mindestens die Höhe
der Rückstellung im Bilanzjahr wiederspiegeln.
Rückdeckung
Sind die Vermögenswerte, die auf der Aktivseite
der Bilanz die Gegenposition für die
eingegangen Versorgungsverpflichtungen
(Passivseite Rückstellung) bilden.