RÜCKDECKUNG / AKTIVWERT VERSICHERUNGSBARWERT
Versicherungsbarwert Der Versicherungsbarwert ist der Wert, den eine Versicherung für die Ausfinanzierung der zugesagten lebenslangen Rente als Einmalbeitrag verlangt. Er beträgt in der Regel etwa das 2,5 fache des Rentenbarwertes.
Aktivwerte Aktivwerte sind die von der Versicherungsgesellschaft ermittelten, für das jeweilige Bilanzjahr geltenden Vermögenswerte einer Rückdeckungsversicherung. Diese Vermögenswerte sollten mindestens die Höhe der Rückstellung im Bilanzjahr wiederspiegeln.
Rückdeckung Sind die Vermögenswerte, die auf der Aktivseite der Bilanz die Gegenposition für die eingegangen Versorgungs­verpflichtungen (Passivseite Rückstellung) bilden.